Tamron: € 100.000,- Ordnungsgeld gegen Essential-Systems/Armin Mohr verhängt
In der Zwangsvollstreckungssache der Tamron Europe GmbH gegen Herrn Armin Mohr, handelnd unter Essential-Systems, Essential-Systems GmbH und Essential- Systems Ltd. & Co. KG hat das Landgericht Köln am 21.1. 2009 die Verhängung eines Ordnungsgeldes von € 100.000,- – ersatzweise für je € 1.000,- einen Tag Ordnungshaft – mit der Begründung beschlossen, Herr Mohr verstoße weiterhin und vermutlich vorsätzlich gegen das Teilversäumnisurteil der Kammer vom 3.12.2007, indem er weiterhin nicht für den Europäischen Markt bestimmte Produkte der Marke Tamron vertreibe.
Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass das Ordnungsgeld nach drei bereits früher verhängten Ordnungsgeldern von € 3.000,-, € 5.000,- und € 40.000,- nunmehr in der Höhe so empfindlich ausfallen müsse, dass der Schuldner zur Einsicht gelange, dass sich weitere Verstöße für ihn wirtschaftlich nicht mehr lohnten. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Tamron Europe GmbH für illegal importierte Ware (Ware, die nicht für den Europäischen Markt bestimmt ist) keinerlei Gewährleistung bzw. Garantie übernimmt.



